Merlo Schulung

Schulungen zu Recht und Sicherheit

Teleskoplader sicher einsetzen

Teleskope sind Meister der Anpassung an Arbeitsaufgaben. Sie nehmen Gabeln, Winde, Bühne, Schaufel und vieles mehr auf. Dass Bediener bei aller "Offenheit" sicher und effektiv mit Merlo Teleskopstaplern arbeiten können, dafür sehen wir uns verantwortlich. Wir beantworten Ihnen häufig wiederkehrende Fragen.

Die DGUV-Vorgaben für Teleskopstapler

Vielen sind die bis vor kurzem gültigen Teleskop-Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BG) bekannt. Die bisherigen BG-Richtlinien hat inhaltlich die DGUV übernommen, wobei sie diverse Punkte überarbeitet und aktualisiert hat.

  • DGUV-Vorschrift 54, Winden (ehem. BGV D8)
  • DGUV-Vorschrift 68, Flurförderzeuge (ehem. BGV D27)
  • DGUV-R 100-500, Betreiben von Arbeitsmitteln (ehem. BGR 500)
  • DGUV-Grundsatz 308-009, Bedienberechtigung Teleskopmaschinen
  • DGUV-Grundsatz 308-008, Ausbildung Bediener Hubarbeitsbühne (ehem. BGG 966)
  • DGUV-Grundsatz 308-003, Ausbildung Kranführer (ehem. BGG 921)
  • DGUV-Grundsatz 308-001, Ausbildung Flurförderzeuge (ehem. BGG 925)


Merlo Teleskoplader schützen Sie durch ein Netz an Sicherheitseinrichtungen, das konsequent die verbindlichen Normen für die Technologie erfüllt. Außerdem unterstützen wir Unternehmer aktiv dabei, die Auflagen der Versicherer zu erfüllen.

Die Maschinen-Einstufung

Merlo baut gemäß internationalem Trend aktuell alle Teleskoplader nach einer Norm, der EN 1459. Sie wurde 2014/2015 komplett überarbeitet und beinhaltet nun alle unterschiedlichen Modelle der Stapler mit veränderlicher Reichweite, der offiziellen Bezeichnung dieser Maschinengattung. 

Die Rubriken im Überblick:

  • Teil 1: für Einsätze mit Palettengabeln, Schaufeln und ähnlichen Anbaugeräten
  • Teil 2: für Maschinen mit drehbarem Oberwagen (Roto)
  • Teil 3: für Maschinen ausgerüstet mit Arbeitsbühne  
  • Teil 4: für Teleskoplader-Einsätze mit frei hängenden Lasten
  • Teil 5: Zusätzliche Anforderungen an Anbaugeräte

Wichtige Dokumente für Teleskoplader

Zu jedem neuen Merlo liefern wir von Merlo Deutschland dem Käufer mit der Maschine die Bedienungsanleitung, die Ersatzteilliste sowie das Motorhandbuch. Zudem bekommt jede Maschine eine Betriebserlaubnis für die Straßenfahrt, das Kundendienst-Scheckheft sowie ein Prüfbuch, in dem die EG-Konformitätserklärungen von Maschine sowie Anbaugeräten enthalten sind. Hierin sind auch Prüflisten nach BetrSichV/DGUV enthalten, auf denen die wiederkehrenden Prüfungen für die Maschine vermerkt werden können.

Beim Arbeitseinsatz müssen die Bedienungsanleitungen von Maschine und Anbaugeräten sowie eine Kopie des letzten Sachkundigen-Prüfberichtes mitgeführt werden. Der Bediener hat zusätzlich Führerschein und Bedienerausweis mitzuführen. Hinzu kommt die schriftliche Beauftragung des Bedieners durch den Unternehmer. Die Betriebserlaubnis für die Straßenfahrt muss beim Einsatz auf öffentlichen Straßen ebenfalls dabei sein.

EG-Konformitätserklärung

In der Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass die betreffende Maschine in Übereinstimmung mit der EG-Maschinenrichtlinie und den entsprechenden europäischen Normen gefertigt wurde. Jede Maschine und jedes Anbaugerät, das diese Voraussetzung erfüllt, erhält zudem das CE-Zeichen.

Prüfbuch

Die Pflicht zum Führen eines Prüfbuches haben - neben Teleskopmaschinen - alle motorisch angetriebenen Flurförderzeuge (mit oder ohne Einrichtungen zum Anheben der Last) und auch Hubarbeitsbühnen.

Das Buch dient als Nachweis über die regelmäßigen Prüfungen. Diese sind gemäß Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Hierbei gilt eine Prüffrist von längstens einem Jahr als Stand der Technik.
Grundlagen: DGUV-R 100-500 sowie §3 BetrSichV.

Praktisch: Die Nachweisführung darf auch in elektronischer Form erfolgen.

Pflicht Gefährdungsbeurteilung

Vor dem Einsatz muss der Unternehmer die möglichen Gefahren vor Ort einschätzen. Der Maschine, ihrer geplanten Anwendung, den räumlichen Gegebenheiten und den Fähigkeiten der Mitarbeiter muss er Rechnung tragen. Oberste Priorität der Überlegungen hat immer die Arbeitssicherheit.

Mögliche Gefahren können sein:

  • nicht tragfähiger Untergrund
  • nicht tragfähige Decken
  • zu nahe Abstützung an Gruben und Gräben
  • zu starkes Gefälle
  • zu geringer Abstand zu Freileitungen
  • Nicht-Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • unebene Fahrwege
  • nicht ausreichend abgesperrter Wirkbereich
  • mangelnde Bedienkenntnisse
  • mangelnde Rettungsorganisation
  • Quetschmöglichkeit in Stahlkonstruktion
  • nicht bestimmungsgemäße Verwendung

Grundlagen: BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung ), 
TRBS (Technische Regeln zur Betriebssicherheit) 1111

Tipp: Die Merlo Bediener-Seminare machen Sie fit in Sachen Gefährdungsbeurteilung.

Besonderheit Arbeitsbühnen

Ein Teleskoplader muss für den Einsatz mit einer Hubarbeitsbühne bauseitig vorgerüstet sein. Alle Merlos mit drehbarem Oberwagen, d.h. die Roto-Mobilkrane, besitzen eine Bühnenvorbereitung. Bei nahezu allen starren Merlo Maschinen ist sie als Option erhältlich.

Außerdem muss der Teleskop über einen Notablass verfügen sowie über Haltepunkte für Sicherheitsgeschirr. Merlo fertigt seine Bühnensysteme immer nach den jeweils geltenden europäischen Richtlinien.

Wichtig bei ihrem Einsatz ist die vorherige Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer. Bei Arbeiten in großer Höhe bergen zum Beispiel besondere Witterungsbedingungen wie hohe Windstärken ein Unfallrisiko.

Auf der Plattform raten wir stets zum Tragen einer Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gegen den Absturz, hier aber als Rückhaltesystem. Die PSA liegt in der Verantwortung des Unternehmers. Merlo schreibt sie jedoch ausdrücklich in der Bedienungsanleitung vor.

Eine zweite Sicherungsperson am Boden ist bei Bühnen-Einsätzen Pflicht. Sie sollte mit dem Notablass-System der Maschine vertraut sein.

Grundlagen: EN 280, DGUV-Grundsatz 308-008

Wichtiger Hinweis:
Auf unserer Internetseite wollen wir Ihnen einen ersten Überblick über den sicheren Umgang mit Teleskop-Maschinen verschaffen. Alle Angaben erstellten wir mit größtmöglicher Sorgfalt. Sie können aber eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt die Merlo Deutschland GmbH daher keine Gewähr.

Sicherheitsinformationen in Zusammenarbeit mit:
IAG (Institut für angewandten Arbeits- und Gesundheitsschutz), IPAF (International Powered Access Federation), VDBUM (Verband der Baubranche, Umwelt und Maschinentechnik e.V.), BGHW (Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution)