Teleskoplader-Schulungen für Fahrer
Theorie und Führerschein
Merlo Fahren bei Merlo lernen
Bei uns lernen Sie - mit dem Know-how des Herstellers - Merlo Teleskoplader fachgerecht zu bedienen. Wir führen in die Sicherheitsvorschriften und in die Besonderheiten der Teleskopstapler ein. In Theorie und Praxis zeigen wir intensiv die Gefahren auf, die bei falscher Anwendung drohen. Ziel der Kurse ist eine Bedienercard zu erhalten, den so genannten Führerschein für Teleskoplader.
Film: Kurseinblick Bühnenschulung
Ausgebildete Fahrer:
- bedienen die Teleskoptechnik sicherer, mit deutlich geringerer Unfallgefahr
- verbessern ihre berufliche Qualifikation
- erhöhen die Wertschöpfung des Unternehmers/Auftraggebers
- sind über die Grundzüge der gesetzlichen Regelwerke informiert
- sind wie ihr Arbeitgeber im Schadensfall besser abgesichert.
Gehen Sie mit uns auf Nummer sicher und holen Sie das Optimum aus Ihrem Telelader!
Anmeldung/Anfrage zur Schulung
Die Bedienberechtigung für Fahrer
Alle Normen und Gesetze fordern, dass der Bediener in die Funktionen des Teleskopladers eingewiesen und arbeitsschutzmäßig ausreichend geschult ist. Verantwortlich dafür ist der Unternehmer.
Die DGUV legt in ihrem ab Ende April 2016 gültigen Grundsatz 308-009 für alle bei ihr Versicherten die Pflicht für eine Bedienerschulung fest. Wir sehen die Richtlinie als geeignete Referenz für alle Berufsgruppen.
Je nach verwendetem Werkzeug sind unterschiedliche Bedienberechtigungen notwendig. Schulungen werden bei uns ausschließlich von autorisiertem Fachpersonal nach DGUV, BG, IAG, VDBUM und IPAF durchgeführt. Die Gültigkeit der Bedienberechtigung ist nicht zeitlich begrenzt. Eine jährliche fachspezifische Unterweisung ist jedoch ratsam.
Mit dem Bedienerausweis erhalten Sie das notwendige Know-how, um Ihren Teleskopen sicher und kontrolliert im Einsatz zu nutzen. Für die Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr benötigen Sie jedoch ebenfalls einen gültigen Führerschein gemäß Einteilung der Klassen nach Fahrerlaubnisverordnung.
Wir liefern jeden Merlo mit einer Betriebserlaubnis aus, die Voraussetzung für die öffentliche Straßenfahrt ist. Zudem gibt es unterschiedliche Zulassungsarten, aus denen je nach Bedarf gewählt werden kann.
Einige der wichtigsten Regelungen für den Straßenverkehr:
Selbstfahrende Arbeitsmaschine 20 km/h
- darf mit Betriebserlaubnis auf der öffentlichen Straße fahren
- Fahrer benötigt einen Führerschein der Klasse L oder höher sowie ggf. Berechtigungen für Anhänger
- darf einen Anhänger zum Transport der eigenen Anbaugeräte ziehen
- Anbaugerät bei Straßenfahrt: je nach Betriebserlaubnis
- muss zumindest in der betriebseigenen Haftpflichtversicherung versichert werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschine 40 km/h
- darf mit Betriebserlaubnis auf der öffentlichen Straße fahren
- Fahrer benötigt (je nach zul. Gesamtgewicht der Maschine) einen Führerschein der Klasse C1 oder C sowie ggf. Berechtigung für Anhänger
- Bei landwirtschaftlichem Einsatz reicht ein Führerschein der Klasse T.
- darf einen Anhänger zum Transport der eigenen Anbaugeräte ziehen
- Anbaugerät bei Straßenfahrt: je nach Betriebserlaubnis
- muss mit einer KFZ-Haftpflicht-Versicherung versichert werden
- ist TÜV- und anmeldepflichtig
Zugmaschine / Ackerschlepper 40 km/h
- darf mit Betriebserlaubnis auf der öffentlichen Straße fahren
- Fahrer benötigt (je nach zul. Gesamtgewicht der Maschine) einen Führerschein der Klasse C1 oder C sowie ggf. Berechtigung für Anhänger
- Bei landwirtschaftlichem Einsatz reicht ein Führerschein der Klassen L und T.
- darf Anhänger gemäß Angaben in den Zulassungspapieren ziehen
- Anbaugerät bei Straßenfahrt: je nach Betriebserlaubnis
- muss mit einer KFZ-Haftpflicht-Versicherung versichert werden
- ist TÜV- und anmeldepflichtig
Wichtiger Hinweis:
Auf unserer Internetseite wollen wir Ihnen einen ersten Überblick über den sicheren Umgang mit Teleskop-Maschinen verschaffen. Alle Angaben erstellten wir mit größtmöglicher Sorgfalt. Sie können aber eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt die Merlo Deutschland GmbH daher keine Gewähr.
Sicherheitsinformationen in Zusammenarbeit mit:
IAG (Institut für angewandten Arbeits- und Gesundheitsschutz), IPAF (International Powered Access Federation), VDBUM (Verband der Baubranche, Umwelt und Maschinentechnik e.V.), BGHW (Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution)