Führerscheine für Merlo Teleskop-Maschinen?
Merlo Teleskopstapler mit starrem Oberwagen (Kompakt, Turbofarmer, Panoramic, Multifarmer) werden als Flurförderzeuge, Unterbegriff Stapler mit veränderlicher Reichweite eingestuft, Geräte mit drehbarem Oberwagen (Roto) als Mobilkrane.
Für die Straßenfahrt erfolgt die Gruppierung in:
- Zugmaschine / Ackerschlepper (abhängig vom Modell und Kundenauftrag)
- Selbstfahrende Arbeitsmaschine (20 oder 40 km/h)
Bei den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen gilt:
Im Modus Fahren
Auf nicht öffentlich zugänglichem Gelände ist für das Fahren kein Führerschein vorgeschrieben.
Auf öffentlichem Gelände gelten wie für jedes Fahrzeug die StVZO und für den Fahrer die StVO sowie die Führerscheinverordnung. Dabei sind unterschiedliche Führerscheine für Geräte bis 25 km/h und über 25 km/h notwendig. 20 km/h-Maschinen arbeiten mit der Betriebserlaubnis und sind zulassungsfrei. Teleskopstapler über 20 km/h benötigen eine Straßenzulassung.
Im Modus Arbeiten
Geht es nicht um das reine Fahren auf öffentlichem Gelände, sondern arbeitet der Merlo Teleskopstapler, kommen nationale und internationale Vorschriften und Gesetze zum Tragen. Viele Anbaugeräte wie Lasthaken oder Bühnen beeinflussen die Eingruppierung der Maschinen.
Beratung
Gern beraten wir Sie ausführlich zu den aktuellen Vorgaben für Ihren speziellen Merlo.
Welcher Führerschein bzw. welcher Bediener-Nachweis für Ihre Teleskop-Maschine erläutert Ihnen Armin Mundt (Tel.: 0421/3992-251, E-Mail mundt(at)merlo.de).
Bedienerausweis und Fahrer-Schulung
Merlos sind komplex und vielseitig. Hinter kleinen Schaltern stecken große Leistungen. Nutzen Sie das ganze Potenzial Ihres Gerätes & gehen Sie auf Nummer sicher!
Wir weisen Sie umfassend in Ihr Merlo Modell ein.
Alle Bedienerausweise für Teleskopmaschinen können Sie außerdem bei uns erwerben. Information und Anmeldung hier




